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Allgemeine Bestimmungen

Akkreditierung


1. Anmeldefrist für online-Akkreditierungen ist der 3. Dezember 2011. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor einzelne Anfragen, die nicht den allgemeinen Bestimmungen entsprechen,

abzulehnen. Die Vor-Ort-Akkreditierung wird nur in Ausnahmefällen gewährt. Sie beginnt am

Freitag, den 16.12. ab 14.00 Uhr.


2. Akkreditierungen werden nur nach Vorlage eines gültigen und anerkannten Presseausweises

ausgestellt.


3. Der Pressebereich ist ein Arbeitsbereich für Journalisten. Die Kapazitäten sind limitiert. Um

Medienvertretern optimale Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, müssen WELTCUP GRÖDEN und ALTA BADIA die Anfragen einschränken. Akkreditierungen sind nur möglich, wenn Sie journalistisch für ein Medium bzw. Ressort arbeiten, welches redaktionell den Skirennsport und/oder Wintersportthemen behandelt.


4. Sollten Sie nicht über eine FIS-Saisons-Akkreditierung verfügen, so ist die Unterzeichnung einer Erklärung notwendig, in der sie sich mit den FIS-Akkreditierungsbestimmungen einverstanden erklären. Formulare mit den FIS-Bestimmungen finden Sie im Pressezentrum oder hier.


5. Die Akkreditierung berechtigt zum Zutritt in die auf dem Ausweis angeführten Bereiche. Sie ist nicht übertragbar und muss dem Ordnungspersonal bei Kontrollen unaufgefordert vorgewiesen werden.


6. Sie können Ihre Akkreditierung bei der Ankunft in Gröden im Pressezentrum von St.Christina

abholen. Sollten Sie jedoch direkt nach Alta Badia reisen, so bekommen Sie Ihre Akkreditierung ab Freitag -Nachmittag, den 16.12.2011 im Pressezentrum von La Villa/Stern. Eine gemeinsame

Akkreditierung Gröden/Alta Badia ist nach dem 3.12.2011 nicht mehr möglich.


7. Aufgrund der beschränkten Kapazitäten können maximal zwei Akkreditierungen pro Redaktion

ausgestellt werden.


8. Begleitpersonen, die keinen ausdrücklichen Redaktionsauftrag haben, können nicht akkreditiert werden.


9. Vertreter von Werbe- PR- oder Marketing- Agenturen können unter keinen Umständen als

Medienvertreter akkreditiert werden. Ebenso Manager von Athleten, Pressesprecher von Sponsoren, Lieferanten, etc.


10. Eventuelle Pistenakkreditierungen für die Presse müssen vom FIS-Renndirektor genehmigt werden. Dies erfolgt unmittelbar nach der täglichen Mannschaftsführersitzung.


11. Fotografen: Der Zutritt zur Strecke ist vom Internationalen Skiverband reglementiert. Die beiden OK’ s haben keinerlei Ermächtigungen, Akkreditierungen in Abweichung der entsprechenden Liste der FIS auszustellen. Im Zielgelände befinden sich reservierte Arbeitstribünen für Fotografen.


12. Fernsehrechte werden vom Rechteinhaber Infront getrennt behandelt.

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